Veröffentlicht am 13. März 2025
Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeiter entsenden möchten, gibt es einiges zu beachten. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte wenn es um die Entsendung von Arbeitnehmern geht.
Was ist ein entsandter Arbeitnehmer?
Ein entsandter Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen entsandt, um eine Dienstleistung zu erbringen. Es muss sich um eine kurzfristige Dienstleistung mit einer Höchstdauer von 2 Jahren handeln. Die Entsendung erfolgt in der Regel mit einem Dienstleistungsvertrag, als eine unternehmensinterne Entsendung oder einer Überlassung durch ein Leiharbeitsunternehmen.
Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern ermöglicht es den Arbeitnehmern, die gleichen grundlegenden Arbeitsbedingungen und Rechte in Anspruch zu nehmen wie die Einheimischen in dem Land, in dem sie arbeiten. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise nach Deutschland entsandt wird, hat er Anspruch auf den in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Auch die deutschen Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Anmeldung von Arbeitnehmern
Arbeitgeber, die außerhalb Deutschlands sitzen und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen mehrere Regeln beachten. Die Arbeitgeber müssen alle nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer über das Online-Registrierungsportal anmelden. Dies muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Für bestimmte Berufsgruppen gelten abweichende Regelungen. So gibt es beispielsweise ein separates System für die Anmeldung von Kraftfahrern. Es gibt auch bestimmte Situationen, in denen eine Anmeldung nicht erforderlich ist, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber in bestimmten Berufen mehr als 4319 € pro Monat verdient.
Krankenversicherung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Krankenversicherung. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der EU entsandt wird, gilt in der Regel seine Krankenversicherung aus dem Herkunftsland. Zum Nachweis muss der Arbeitnehmer jedoch eine A1-Bescheinigung beantragen. Damit wird bescheinigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin in das System seines Heimatlandes einzahlt und nicht in das deutsche System.
Wir unterstützen gerne
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Erstens müssen die Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten. Zusätzlich müssen die deutschen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Außerdem muss das deutsche Zollamt über die Entsendung informiert werden, bevor die Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt werden. Eine A1-Bescheinigung als Nachweis für die Krankenversicherung muss auch eingeholt werden. Wenn Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns bei Expats Guide in Verbindung zu setzen. Wir sind gerne für Sie da!