Veröffentlicht am 28. September, 2020
Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU können seit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 leichter nach Deutschland einwandern. Mit diesem Gesetz werden nicht nur einige Regelungen gelockert, sondern auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt.
Für wen ist es gedacht?
Fachkräfte sind Personen, die mindestens zwei Jahre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, entweder als Hochschulabschluss oder qualifizierte Berufsausbildung. Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchzuführen, muss diese ausländische Qualifikation von den deutschen Behörden offiziell anerkannt sein. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Zusätzlich dazu muss die Fachkraft eine entsprechende Vollmacht abgeben, worin sie einwilligt, dass das Unternehmen das Verfahren bei der Ausländerbehörde einleiten darf. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt deutlich die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums. Die Gebühr dafür beträgt €411 zusätzlich zu der normalen Visumgebühr.
Die Erleichterung der Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht es Fachkräften Berufe auszuüben, die im fachlichen Kontext zur Qualifikation stehen aber nicht zwangsläufig eine akademischer Ausbildung voraussetzen. Berufe, die keine Ausbildung voraussetzen, sind aber weiterhin nicht erlaubt. Bisher war die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher Ausbildung auf Engpassberufe in Deutschland beschränkt. Jetzt gilt diese Regelung nicht mehr und Personen mit Berufsausbildung können jegliche Beschäftigung ausüben, für die sie ihre Qualifikation befähigt, vorausgesetzt, dass diese Ausbildung von den relevanten deutschen Behörden anerkannt ist.
Familienmitglieder
Nicht nur die Fachkraft selber profitiert von dem beschleunigten Fachkräfteverfahren; Ehegatten sowie minderjährige Kinder sind auch mit umfasst, wenn der Visumantrag gleichzeitig gestellt wird und sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn alle Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabstimmung. Diese Vorabstimmung muss innerhalb drei Wochen zur Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung mitgebracht werden. Die Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, wird im Normalfall dann innerhalb von weiteren drei Wochen getroffen.
Zeitersparnis
Es ist wichtig zu bedenken, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Erteilung eines Visums nicht garantiert. Es ist aber auf jeden Fall eine positive Entwicklung für Fachkräfte, die von außerhalb der EU nach Deutschland einwandern wollen und wird sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Zeit sparen.
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