Arbeitgeberwechsel: Top Tipps

Veröffentlicht am 5. Oktober 2023

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung sind an Arbeitgeber gebunden. Wie soll man vorgehen, wenn man den Arbeitgeber wechseln möchte?

Was ist ein Arbeitgeberwechsel?

Wenn ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland erteilt wird, ist dies für die ersten zwei Jahre an einem bestimmten Arbeitgeber gebunden. In der Regel darf man erst nach zwei Jahren den Arbeitgeber wechseln. Wenn man also in dieser Zeit zu einem neuen Arbeitgeber wechseln möchte, muss bei der Ausländerbehörde einen Arbeitgeberwechsel beantragt und genehmigt werden..

Welche Unterlagen brauche ich?

Für einen Arbeitgeberwechsel werden einige Unterlagen benötigt, von einer Kopie des Reisepasses und Aufenthaltstitel über den neuen Arbeitsvertrag bis hin zur Hochschulabschlüsse und Antragsformulare. Die Unterlagen unterscheiden sich auch je nach zuständige Behörde und wir empfehlen immer genau zu recherchieren, da es einige Unterschiede gibt je Wohnort und Arbeitsstelle.

Aufwand und Wartezeit

Da einige Unterlagen an die Ausländerbehörden geschickt werden müssen, ist der Aufwand bei einem Arbeitgeberwechsel nicht erheblich weniger als einen Aufenthaltstitel zum ersten Mal zu beantragen. Aktuell sind die Ausländerbehörden extrem belastet und als Folge dauert die Bearbeitung deutlich länger. Unsere Erfahrungen zeigen, dass man für die Genehmigung eines Arbeitgeberwechsels mindestens zweieinhalb Monate einplanen sollte.

Wann kann ich beim neuen Arbeitgeber anfangen?

Auf dem Aufenthaltstitel ist ausdrücklich festgelegt bis wann man bei welchem Arbeitgeber arbeiten darf. Entsprechend ist es erst erlaubt, beim neuen Arbeitgeber anzufangen nachdem die Behörden den Arbeitgeberwechselantrag geprüft und genehmigt haben. Erst dann werden aktualisierte Unterlagen ausgestellt, womit der Start im neuen Job erlaubt ist.

Zu beachten

Ein Umzug während der Bearbeitungszeit eines Arbeitgeberwechsels kann den ganzen Vorgang um mehrere Monate verzögern. Dies liegt daran, dass oft eine andere Ausländerbehörde für die Bearbeitung zuständig ist und der Antrag nach dem Umzug wieder von vorne angefangen werden muss.

Unsere Tipps

Wir empfehlen, möglichst viel Zeit einzuplanen. Beantragen Sie den Arbeitgeberwechsel sobald Sie können und versichern Sie, dass Sie aller relevanten Unterlagen bereitstellen. Wenn überhaupt möglich, vermeiden Sie es, während der Bearbeitungszeit umzuziehen! Falls Sie mit dem Thema Arbeitgeberwechsel Unterstützung brauchen, nehmen Sie gerne mit uns bei Expats Guide Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da!


Related Topics

Relocation to Germany after Brexit

New rules for UK citizens in Germany after Brexit

Jenny Leibe

Jenny kommt ursprünglich aus Großbritannien und wohnt seit 2008 in Deutschland (Heidelberg, Berlin, Marbach am Neckar). Sie hat sonst auch schon in Schottland, England, Schweden und Spanien gelebt. Dabei hat sie viel Erfahrung mit Umzügen ins Ausland und unterschiedlichen Kulturen gesammelt. Jetzt nutzt sie diese Erfahrung in ihrer Arbeit als Relocation Consultant.

Mitglied von: