Veröffentlicht am 19. Dezember 2024
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und wir sind gespannt, was das Jahr 2025 bringt. Wie üblich werden mit dem neuen Jahr einige Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert; lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Krankenversicherung
Zugang zur privaten Krankenversicherung ist ausschließlich für Personen mit einem bestimmten Mindestjahresgehalt möglich. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser Betrag auf 73.800 € angehoben und liegt damit über dem bisherigen Wert von 69.300 €. Nur wer mindestens diesen Betrag verdient, hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Blaue Karte EU
Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze für eine Blaue Karte EU im Jahr 2024 liegt bei einem Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300 €. Dies entspricht ein Monatsgehalt von 3775 Euro. Ab dem 1. Januar 2025 wird ein monatliches Gehalt von 4025 Euro erforderlich sein, um eine Blaue Karte zu beantragen. Dies entspricht einem Bruttojahresgehalt von 48.300 Euro.
Blaue Karte EU für Mangelberufe
Im Jahr 2024 reicht ein Einkommen von 3.420 Euro brutto pro Monat aus, um eine Blaue Karte zu erhalten, wenn Sie in einem der Mangelberufe arbeiten. Mangelberufe sind die Berufe, für die es in Deutschland nicht genügend Arbeitskräfte gibt. Dazu gehören Mathematiker, Architekten, Ingenieure und Führungskräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie. Auch diese Schwelle wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben. Das erforderliche monatliche Gehalt beträgt dann 3.646,64 Euro brutto pro Monat oder ein Jahreseinkommen von 43.759,80 Euro brutto.
Wir unterstützen gerne
Möchten Sie mehr über die Neuerungen im Jahr 2025 erfahren? Oder möchten Sie Unterstützung bei der Beantragung einer Blauen Karte EU? Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Tätigkeit als Mangelberuf gilt? Wenn Sie Hilfe zu einem dieser Themen benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns bei Expats Guide in Verbindung zu setzen. Wir sind gerne für Sie da!