Brexit: Einreise nach Großbritanien, Briten in Deutschland

Das Jahr 2021 hat gerade erst angefangen aber der Brexit bringt jetzt schon viele Veränderungen mit sich. Es gibt ein Abkommen, aber was heißt dieses für diejenigen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland umziehen wollen, für Geschäftsreisende, für britische Staatsangehörige, die schon vor dem Brexit in Deutschland wohnhaft waren?

Kurze Aufenthalte in Deutschland für Briten

Eine wesentliche Folge von Brexit ist, dass britische Staatsbürger nicht mehr von der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU-Staaten profitieren können. Vor dem Brexit war ein Umzug vom Vereinigten Königreich nach Deutschland bürokratisch unkompliziert. Seit dem 1. Januar 2021 gelten aber neue Regeln bezüglich Reisen und Arbeiten in EU-Staaten. Kurze Aufenthalte im Schengen-Raum (einschließlich Deutschland) sind immer noch möglich, allerdings sind diese begrenzt auf 90 Tagen innerhalb von einem Zeitraum von 180 Tagen. Damit sind Tourismus, Besuche bei Freunden und Verwandten sowie kurze Geschäftsreisen möglich. Reisen, welche vor dem 1. Januar 2021 stattgefunden haben, werden in diesem Fall nicht mitgezählt.

Briten, die in Deutschland arbeiten

Sobald man länger in Deutschland wohnen möchte, ob für Arbeit, Studium oder Geschäftszwecke, muss ein Visum beantragt werden, außer man besitzt schon eine Aufenthaltserlaubnis. Die jeweiligen Regeln sind kompliziert und müssen im Voraus gründlich recherchiert werden. Vor der Einreise nach Deutschland muss ein Visum beantragt werden, normalerweise in der deutschen Botschaft in London. Eine Visumserteilung von der Bundesrepublik Deutschland hängt von den Wirtschaftsbedürfnissen Deutschlands ab. Sowohl eine berufliche Qualifikation als auch ein konkretes Jobangebot sind Voraussetzungen.

Die Anerkennungsregelungen für berufliche Qualifikationen haben sich auch für Briten geändert. Die automatische Anerkennung für die EU gilt jetzt nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Qualifikationen, die dort erworben worden sind, müssen jetzt anhand der strengeren Verfahren für Drittstaaten geprüft werden. Das Visumsantragsverfahren kann zwischen 4 und 12 Wochen dauern und kostet EUR 75. Nach der Ankunft in Deutschland gibt es noch ein Vorstellungsgespräch, bevor die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Spezifische Unterlagen müssen mitgebracht werden, zum Beispiel eine Meldung eines sauberen Strafregisters und eine Bestätigung der Krankenversicherung. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel 2 Jahre. Dies kann aber verlängert werden, solange der Beschäftigungsstatus beibehalten wird.

Einstellung von britischen Fachkräften in deutschen Unternehmen

Seit dem Brexit stehen Personalabteilungen deutscher Unternehmen, die britische Fachkräfte in Deutschland einstellen wollen, vor neuen Herausforderungen. Sie müssen Arbeitnehmer bei dem oben beschriebenen Visumsantrag unterstützen. Es gibt aber auch ein neues, schnelleres Verfahren für alle Visaanträge, welche von der Bundesanstalt für Arbeit eine Vorabzustimmung bekommen haben (für weitere Details siehe bitte: www.uk.diplo.de). Das Schnellverfahren ermöglicht es meistens, dass ein Visum innerhalb von 10 Tagen erteilt werden kann.

Britische Staatsangehörige in Deutschland

Britische Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 schon rechtmäßig  in Deutschland wohnhaft waren, werden durch das Austrittsabkommen geschützt. Wichtig ist, dass diese Personen ihre lokale Ausländerbehörde bis 30. Juni 2021 kontaktieren, um ein neues Aufenthaltsdokument zu bekommen. Manche Ausländerbehörden haben bereits Briefe an britische Staatsangehörige verschickt; in diesem Fall sollen die darin enthaltenen Anweisungen befolgt werden. Ein gültiger britischer Reisepass ist Voraussetzung, um ein Aufenthaltsdokument zu bekommen.

Arbeit und Geschäfte im Vereinigten Königreich für EU-Bürger

Der Brexit betrifft natürlich auch die Regeln für EU-Bürger, die für Arbeits- und Geschäftszwecke in das Vereinigte Königreich reisen. Aufenthalte bis 6 Monate sind noch ohne Visum für deutsche Staatsbürger möglich, sowohl für Tourismus als auch zu bestimmte Geschäftszwecke. Dazu gehören Meetings und Konferenzen, jedoch Praktika sowie bezahlte oder unbezahlte Arbeit sind nicht erlaubt. Ein Visum wird benötigt, um im Vereinigten Königreich zu arbeiten. Es gibt unterschiedliche Visumsarten, je nach Situation, genauere Informationen finden Sie auf folgender Webseite: www.gov.uk. Es ist zu beachten, dass für die verschiedenen Visumsarten bestimmte Kriterien erfüllt werden müssen, zum Beispiel eine untere Einkommensgrenze oder Englischkenntnisse.

Insgesamt kommen 2021 einige Änderungen auf uns zu. Diese betreffen nicht nur britische Staatsbürger im Ausland, sondern auch britische Staatsbürger, die in der EU arbeiten wollen, sowie EU-Bürger mit Geschäftsinteressen im Vereinigten Königreich. Einige werden zum ersten Mal ein Visum beantragen müssen. Das Verfahren kann kompliziert und langwierig sein, bitte zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, falls Sie dabei Unterstützung wünschen. Wir sind gerne für Sie da!

Ilona A. Keilich

Ilona gründete ExpatsGuide im Jahr 2010, eine Relocation Agentur in Deutschland, die internationale Kunden betreut, die von und nach Deutschland umziehen. Sie hat einen MBA in International Business und hat als wenige Mobilitätsfachleute in Deutschland die GMS-Zertifizierung (Global Mobility Specialist) des Worldwide ERC erhalten. Persönlich hat Ilona in vier europäischen Ländern gelebt und trägt häufig zu globalen Mobilitätsmagazinen und -medien bei.

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